Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) forderte mit Verfügung vom 7. März 2022 den Gesuchsgegner zu einer Stellungnahme auf. Dieser nahm am 11. März 2022 ohne Antrag zum Gesuch Stellung und vertrat dabei die Haltung, er sei nicht befangen.