seine Mandatierung durch den Beschuldigten mit und bat um Akteneinsicht, welche ihm mit Verfügung vom 8. Februar 2022 gewährt wurde. Mit Schreiben vom 11. Februar 2022 machte der Gesuchsteller auf ein (internes) Postit in den Verfahrensakten aufmerksam und bat um Offenlegung der Verfasser dieses Dokuments zwecks Prüfung eines Ausstandsgesuchs. Mit Verfügung vom 14. Februar 2022 teilte die neue Verfahrensleitung mit, dass es sich bei den Verfassern um die ehemalige Verfahrensleitung, ao. Gerichtspräsident D.________, sowie Herrn C.________ handle.