12 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’000.00, werden den Beschwerdeführerenden auferlegt und mit der von ihnen in gleicher Höhe geleisteten Sicherheit verrechnet. 3. Es wird keine Entschädigung zugesprochen.