Etwas Anderes geht auch aus dem von dem Beschwerdeführenden angeführten Bundesgerichtsentscheid vom November 2021 nicht hervor. Nur am Rande ist anzumerken, dass das Bundesgericht in diesem Entscheid bestätigte, dass Lehrkräfte und Eltern von Schulkindern, welche Präsenzunterricht haben, einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind (Urteil des Bundesgerichts