Dennoch ist festzuhalten, dass das Bundesgericht im von den Beschwerdeführenden angeführten Entscheid lediglich festhielt, dass nicht umstritten und allgemein notorisch sei, «dass ein positiver PCR-Test keine Krankheitsdiagnose und für sich allein wenig aussagekräftig sei» (Urteil des Bundesgerichts 2C_228/2021 vom 23. November 2021 E. 5.2 mit Verweis auf BGE 147 I 450 E. 3.3.4). Daraus kann jedoch nicht abgeleitet werden, dass ein PCR-Test per se «keine Infektion nachweisen kann».