Zweck-Mittel-Re- lation). Es ist darauf hinzuweisen, dass solche, sich gegen die wissenschaftliche Begründetheit der angeordneten Massnahme richtende Einwände grundsätzlich in einem verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahren zu überprüfen sind (Urteil des Bundesgerichts 1C_280/2021 vom 24. Juni 2021 E. 2). Dennoch ist festzuhalten, dass das Bundesgericht im von den Beschwerdeführenden angeführten Entscheid lediglich festhielt, dass nicht umstritten und allgemein notorisch sei, «dass ein positiver PCR-Test keine Krankheitsdiagnose und für sich allein wenig aussagekräftig sei» (Urteil des Bundesgerichts 2C_228/2021 vom 23. November 2021 E. 5.2 mit Verweis auf BGE 147 I 450 E. 3.3.4).