5.2 Vorab ist festzuhalten, dass sich die Strafanzeige vom 13. Januar 2022 gegen eine unbekannte Täterschaft richtete. Im Rahmen der Beschwerde werden Vorwürfe gegen den KAD des Kantons Bern geäussert. Es ist darauf hinzuweisen, dass der Kanton Bern weder eine natürliche Person noch ein Unternehmen ist, welches sich nach Art. 102 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs (StGB; SR 311.0) strafbar gemacht haben könnte. Als öffentlich-rechtliche Körperschaft kann der Kanton nicht Beschuldigter eines Strafverfahrens sein (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 20 529 vom 15. Dezember 2020 E. 5).