und F.________ erhielten ebenfalls eine auf den 02.12.2021 und auf den 04.12.2021 datierte Kantonsärztliche Quarantäneanordnung mit derselben Begründung (sowie im Zusammenhang mit der vorgenannten Klassenquarantäne). Für die beiden Kinder wurde der letzte Kontakt mit der erkrankten Person auf den 25.11.2021 festgesetzt.