Der handschriftlich durch B.________ und A.________ der Polizei abgegebenen Strafanzeige vom 13.01.2022 kann entnommen werden, dass sie der unbekannten Täterschaft vorwerfen, sie durch die Quarantäneanordnung in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt zu haben. Ebenfalls seien sie durch die Anordnung bedroht und genötigt worden, sich im Haus aufzuhalten und den Kontakt zu reduzieren bzw. zu unterlassen. Zudem seien sie genötigt worden, ihre Kinder gegen ihren Willen einzusperren. Ausserdem würden sie es bezweifeln, dass die Person, welche die Massnahme angeordnet habe, hierzu überhaupt befugt gewesen sei. Die Ehegatten H._____