_ sei ebenfalls eine zehntägige Quarantäneanordnung verfügt worden. Diese seien aus ihrer Sicht unbegründet gewesen, weshalb sie mit Schreiben vom 06.12.2021 eine rechtsgültige Verfügung von der Gesundheitsdirektion gefordert hätten. Am 19.12.2021 hätten sie erneut ein Schreiben an die Gesundheitsdirektion verfasst, da sie noch keine Antwort auf ihre Beschwerde erhalten hätten. Auf dieses Schreiben hätten sie ebenfalls keine Antwort erhalten, weshalb sie nun Strafanzeige gegen Unbekannt einreichen würden.