3. Den der Beschwerdekammer vorliegenden Akten ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführenden am 13. Januar 2022 auf der Polizeiwache Langnau i.E. erschienen und Anzeige gegen unbekannte Täterschaft wegen Drohung, Nötigung, Freiheitsberaubung und Amtsmissbrauchs erstatteten. Aus der angefochtenen Verfügung ergibt sich folgender Sachverhalt: Am 01.12.2021 habe der Kantonsärztliche Dienst des Kantons Bern eine zehntägige Klassenquarantäne für ihre beiden schulpflichtigen Kinder, E.________ und F.________, verfügt. Gegen B.________ sei ebenfalls eine zehntägige Quarantäneanordnung verfügt worden.