_ (nachfolgend: Beschwerdeführerin 2; beide zusammen nachfolgend: die Beschwerdeführenden) am 3. März 2022 (Postaufgabe: 3. März 2022) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer), wobei sie sinngemäss beantragten, die Verfügung der Staatsanwaltschaft sei aufzuheben und die Untersuchung an die Hand zu nehmen. 1.2 Mit Verfügung vom 8. März 2022 forderte die Verfahrensleitung die Beschwerdeführenden zur Leistung einer Sicherheit in der Höhe von CHF 1'000.00 innerhalb von 10 Tagen auf.