1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Dem Beschuldigten 1 wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren durch den Kanton Bern eine Parteientschädigung von CHF 1'914.70 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Dem Beschuldigten 2 und dem Beschwerdeführer werden keine Entschädigungen zugesprochen.