Nach einer schriftlichen Nachfrage erteilte die Dezernatschefin für Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft am 16. August 2021 mit, dass ab 5. September 2021 ein auf diesen Zeitpunkt hin aus dem Urlaub zurückkehrender Mitarbeiter als Einsatzleiter für den Fall eingesetzt werde. Da zwischenzeitlich bereits umfassende Abklärungen hinsichtlich der F.________ GmbH und den handelnden Personen erfolgt waren (insbesondere Editionen beim Handelsregisteramt, beim Betreibungsamt, bei der Ausgleichskasse, bei der Fremdenpolizei und beim RAV) sowie eine Handschriftenanalyse durchgeführt worden war, beschränkten sich die noch durchzu-