In der Aktennotiz vom 24. Februar 2021 zu einem Telefonat mit der Chefin des Dezernats für Wirtschaftsdelikte vom selben Tag hält die fallführende Staatsanwältin fest, dass die Ermittlungen an die Regionalfahndung zurückübertragen würden. Nach einer schriftlichen Nachfrage erteilte die Dezernatschefin für Wirtschaftsdelikte der Staatsanwaltschaft am 16. August 2021 mit, dass ab 5. September 2021 ein auf diesen Zeitpunkt hin aus dem Urlaub zurückkehrender Mitarbeiter als Einsatzleiter für den Fall eingesetzt werde.