Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, die polizeilichen Ermittlungen seitens des Dezernats für Wirtschaftsdelikte seien wegen Personalmangels nicht durchgeführt worden, obwohl der zuständige Sachbearbeiter diese für notwendig befunden habe, geht diese Rüge fehl. Es trifft zwar zu, dass auf S. 2 des Berichtsrapports der Kantonspolizei Bern vom 16. März 2021 ausgeführt wurde, dass es sich aus Sicht des Schreibenden um einen komplexen Fall handle und Kenntnisse einer Fachperson notwendig seien, weshalb sämtliche Akten am 22. Juni 2020 dem Dezernat für Wirtschaftsdelikte überbracht worden seien.