vgl. auch S. 3 des Anzeigerapports der Kantonspolizei Bern vom 22. Juni 2020, wonach gemäss Handelsregisteramt Bern eine Abtretung einer Gesellschaft zu einem Preis wie dem vorliegenden von CHF 99.00 nicht speziell aussergewöhnlich sei; vgl. zudem die Aussagen des Beschuldigten 1 und des Beschuldigten 2, wonach die Geschäfte nicht so gut gelaufen seien und der Beschwerdeführer Spielschulden gehabt habe [vgl. Z. 79 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschuldigten 1 vom 10. November 2021; Z. 139 ff., 178 ff., 261 ff., 541 ff. des Protokolls der delegierten Einvernahme des Beschuldigten 2 vom 12. November 2021]; vgl. ferner die Aussagen des Beschwerdeführers anläss-