Abklärungen betreffend eine allfällige Gegenleistung für die Abtretung der Unternehmung. Insoweit hat die Generalstaatsanwaltschaft ausgeführt, dass angesichts der finanziellen Situation der Unternehmung, wie sie sich aus der Bilanz und der Erfolgsrechnung sowie den Abzahlungsvereinbarungen mit den Sozialversicherungen ergibt, die Abtretung der 20 Stammanteile der F.________ GmbH zu einem Verkaufspreis von CHF 99.00 als nachvollziehbar erscheint. Dem ist beizupflichten (vgl. die Bilanz und Erfolgsrechnung per 31. Dezember 2018: total Eigenkapital CHF 11'389.30, total Passiven CHF 68'831.23, Jahresverlust CHF 8'610.70;