Aus dem Handschriftenana- lyse-Gutachten geht vielmehr hervor, dass sich weder sachrelevante Schreibdurchdruckspuren noch Merkmale, welche begründete Hinweise auf manipulierte Namenszüge ergeben würden, erkennen lassen. Durch die schriftvergleichenden Untersuchungen hätten sich einzig leichte Abweichungen betreffend des Schreibdruckes erkennen lassen, jedoch keine Widersprüche, welche konkret gegen eine Schrifturheberidentität sprächen.