Die im Laufe des Strafverfahrens erhobenen weiteren Beweise, insbesondere das von der Staatsanwaltschaft eingeholte Handschriftenanalyse-Gutachten der Kriminalabteilung der Kantonspolizei Bern vom 2. September 2020, konnten den Tatverdacht gegen den Beschuldigten 1 und den Beschuldigten 2 nicht erhärten. Aus dem Handschriftenana- lyse-Gutachten geht vielmehr hervor, dass sich weder sachrelevante Schreibdurchdruckspuren noch Merkmale, welche begründete Hinweise auf manipulierte Namenszüge ergeben würden, erkennen lassen.