vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_952/2020 vom 18. November 2020 E. 2.1.1). 4.2 Die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten 1 und den Beschuldigten 2 wegen Urkundenfälschung sowie die Abweisung des Beweisantrags des Beschwerdeführers um Fortsetzung der Strafuntersuchung und Anordnung an das Dezernat für Wirtschaftsdelikte, nicht vollzogene Ermittlungshandlungen vorzu-