GmbH, wie sie sich aus der Bilanz und Erfolgsrechnung, vor allem aber auch aus den Abzahlungsvereinbarungen mit den Sozialversicherungen ergebe, sei dieser Sachverhalt absolut nachvollziehbar. 3.6 Der Beschuldigte 1 trägt in seiner Stellungnahme vor, der Beschwerdeführer verkenne, dass die Antworten aus dem Rapport Forensik vom 2. September 2020 klar darauf hinweisen würden, dass die fraglichen Unterschriften vom Beschwerdeführer selbst getätigt worden seien.