Es sei nicht nachvollziehbar, welche konkreten Ermittlungshandlungen das Dezernat für Wirtschaftsdelikte oder eine andere Dienststelle noch vornehmen sollten. Insbesondere treffe dies auf die entschädigungslose Abtretung der Gesellschaftsanteile zu. Angesichts der finanziellen Situation der F.________ GmbH, wie sie sich aus der Bilanz und Erfolgsrechnung, vor allem aber auch aus den Abzahlungsvereinbarungen mit den Sozialversicherungen ergebe, sei dieser Sachverhalt absolut nachvollziehbar.