Der Beschwerdeführer rügt in seiner Beschwerde, die Staatsanwaltschaft erachte die Strafuntersuchung als vollständig, obwohl abgesehen von einem Schriftenabgleich und Einvernahmen keine Ermittlungshandlungen durchgeführt worden seien. Ermittlungshandlungen innerhalb der Fachstelle für Wirtschaftsdelikte der Kantonspolizei Bern seien wegen Personalmangels nicht durchgeführt worden, obwohl der zuständige Sachbearbeiter diese für notwendig befunden habe. Personalmangel sei nie ein Grund, Ermittlungshandlungen nicht durchzuführen.