Der Beschuldigte 2 führte bei der delegierten Einvernahme vom 12. November 2021 aus, dass er seit 2018 für die F.________ GmbH arbeite. Er sei verantwortlich für die Baustellen. Der Beschwerdeführer sei der Geschäftsführer gewesen. Die Geschäfte seien nicht gut gelaufen, weshalb der Beschuldigte 1 die Unternehmung übernommen habe. Der Beschwerdeführer habe die Unternehmung zuerst ihm angeboten. Er kenne sich aber zu wenig mit den ganzen Papieren aus und habe zu wenig über die Unternehmung gewusst. Er habe dann den Beschuldigten 1 angefragt, ob dieser die Unternehmung übernehmen wolle.