den, dass die fraglichen Unterschriften vom Beschwerdeführer geleistet worden seien. Der Beschuldigte 1 bestätigte anlässlich der delegierten Einvernahme vom 10. November 2021, dass er im November 2019 vom Beschwerdeführer die F.________ GmbH übernommen habe. Dies jedoch im Einverständnis des Beschwerdeführers. Der Unternehmung sei es schlecht gegangen und er sei vom Beschwerdeführer und vom Beschuldigten 2 um Hilfe angefragt worden. Sie hätten die entsprechenden Unterlagen mit Hilfe von H.________ vorbereitet.