Durch Einreichen dieser beiden gefälschten Unterlagen beim Handelsregisteramt habe sich der Beschuldigte 1 die im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Unternehmung zu Unrecht auf sich übertragen lassen. Nachdem die Kantonspolizei Bern erste polizeiliche Ermittlungen beim Handelsregisteramt getätigt hatte, wurde der Beschwerdeführer am 6. März 2020 polizeilich befragt. Er gab zu Protokoll, dass er der Geschäftsführer der F.________ GmbH gewesen sei und nun habe feststellen müssen, dass er keinen Zugriff mehr auf die Geschäftskonten habe. Dahinter würden der Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 2 stecken;