Er machte geltend, der Beschuldigte 1 und der Beschuldigte 2 hätten seine Unterschrift auf dem Vertrag zur Abtretung seiner Stammanteile an der F.________ GmbH an den Beschuldigten 1 vom 29. Oktober 2019 sowie auf dem Protokoll der Gesellschafterversammlung vom 29. Oktober 2019 gefälscht. Durch Einreichen dieser beiden gefälschten Unterlagen beim Handelsregisteramt habe sich der Beschuldigte 1 die im Eigentum des Beschwerdeführers stehende Unternehmung zu Unrecht auf sich übertragen lassen.