b StPO vorliegend erfüllt sein sollen. Der Nachweis des drohenden Rechtsnachteils obliegt ihm. Es ist demnach nicht ersichtlich, weshalb der Beweisantrag vor dem erstinstanzlichen Gericht nicht ohne Rechtsnachteil wiederholt werden könnte. Ein drohender Beweisverlust liegt nicht darin, dass es möglicherweise zu einer Einstellung des Verfahrens kommt. Dem Beschwerdeführer steht es frei, gegen einen Einstellungsbeschluss Beschwerde zu erheben, mit dem Ziel, die Abnahme der beantragten Beweismittel durchzusetzen. Auf Rechtsbegehren 1 ist somit nicht einzutreten.