Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 10. Februar 2022 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland betreffend Beweisanträge im Verfahren BM 20 11677 sei aufzuheben. 2. Die Verfügung vom 10. Februar 2022 der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland betreffend Verfahrenseinstellung im Verfahren BM 20 11677 sei aufzuheben. 3. Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, die Beweise gemäss Antrag zu erheben. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -