Erkennungsdienstliche Erfassungen). Gestützt auf diese Tatsachen erhob der Gesuchsgegner – nach Erlass der entsprechenden Strafbefehle gegen die diversen Beschuldigten, mithin grundsätzlich nach Abschluss der staatsanwaltschaftlichen Sachverhaltsermittlung – offenbar (und nach Ansicht der Kammer aus ausreichenden Gründen) Anzeige gegen Rechtsanwalt B.________ wegen einer möglichen Verletzung der beruflichen Sorgfaltspflichten gemäss Art. 12 Bst. a BGFA. Gegen den Strafbefehl erhob der Gesuchsteller Einsprache, welche noch hängig ist (siehe Fasz. Strafbefehle/A.________).