hatte sich gemäss dem Gesuchsgegner zudem gegenüber der Polizei anfänglich auf den Standpunkt gestellt, selber alle Beschuldigten auf I.________ (Ort. bzw. Club)-Seite verteidigen zu wollen, was ihm allerdings verweigert wurde (vgl. dazu Anzeigerapport vom 20. März 2020, S. 4 unten). In der Folge verweigerten der Beschuldigte selber sowie mehrere Mitbeschuldigte nach (relativ wahrscheinlicher) Rücksprache mit Rechtsanwalt B.________ geschlossen und mit praktisch deckungsgleichen Schreiben und Begründungen die erkennungsdienstliche Erfassung (siehe Fasz. Erkennungsdienstliche Erfassungen).