4 sondern der G.________-Mitarbeiter F.________ (Z. 158). Des Weiteren hatte Rechtsanwalt B.________ im Zusammenhang mit den Einvernahmen der Beschuldigten sowie der angeordneten erkennungsdienstlichen Erfassung gemäss dem Gesuchsgegner mutmasslich Kontakt mit mehreren beschuldigten H.________- Fans gehabt. Rechtsanwalt B.________ hatte sich gemäss dem Gesuchsgegner zudem gegenüber der Polizei anfänglich auf den Standpunkt gestellt, selber alle Beschuldigten auf I._____