Weiter werfen Sie mir vor mit den weiteren Beschuldigten bezüglich der erkennungsdienstlichen Erfassung Kontakt gehabt zu haben. Abgesehen davon, dass für mich bis heute nicht nachvollziehbar ist weshalb bezüglich meines Mandanten seinerzeit erkennungsdienstliche Massnahmen angeordnet worden sind, bleibt es für mich bis heute schleierhaft wie die sichergestellten Daten bzw. Fingerabdrücke und Fotos im vorliegenden Fall hätten überhaupt verwendet bzw. verwertet werden können. Die angeordneten erkennungsdienstlichen Massnahmen wurden einzig und allein deshalb angeordnet, um „Beweismaterial" auf Vorrat zu beschaffen.