3. Der Gesuchsteller – bzw. sein Verteidiger – bringt vor was folgt: Aufgrund Ihrer disziplinarischen Anzeige gegen mich vom 21. Dezember 2020 an die Anwaltsaufsichtsbehörde, erachte ich es als nicht mehr opportun, dass dieses Strafverfahren weiterhin von Ihnen betreut bzw. geführt wird. Ich stelle hiermit das Begehren, dass Sie in den Ausstand zu treten haben und ersuche Sie höflich mein Gesuch an die zuständige Behörde weiterzuleiten, wobei ich ausdrücklich den Antrag stelle, dass dieses Verfahren von einer anderen regionalen Staatsanwaltschaft weiterbehandelt werden muss. […]