1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Gesuchsteller) ein Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs und Raufhandels. Am 30. Dezember 2020 stellte er, verteidigt durch Rechtsanwalt B.________, ein Ausstandsgesuch gegen den fallführenden Staatsanwalt C.________ (nachfolgend: Gesuchsgegner). Mit Stellungnahme vom 7. Januar 2021 beantragte der Gesuchsgegner, das Ausstandsgesuch sei unter Kostenfolge abzuweisen. Gleichzeitig übermittelte er die Angelegenheit zur Beurteilung an die Beschwerdekammer in Strafsachen.