22 BGFA nachgewiesen. 7.5 Die Beschwerdeführerin verkennt ferner die Bedeutung von Art. 23 BGFA, wenn sie trotz der hinlänglichen Darlegung der Rechtslage durch die Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung weiterhin pauschal und ohne echte Auseinandersetzung mit der Begründung geltend macht, Rechtsanwalt C.________ hätte im Einvernehmen mit Rechtsanwalt B.________ handeln müssen.