Herr Rechtsanwalt C.________ ist im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland mit Kammerzugehörigkeit Freiburg registriert. Er verfügt mit Herrn Rechtsanwalt K.________ über einen in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Korrespondenzanwalt in der Schweiz. Als Berechtiger, in Deutschland den Anwaltsberuf auszuüben darf Herr Rechtsanwalt C.________ damit gemäss Art. 21 ff. als dienstleistungserbringender Anwalt Personen, auch in Verfahren bei denen Anwaltszwang gilt, vor Gericht vertreten. Herr Rechtsanwalt C.