Rechtsanwalt C.________ habe ihr später allerdings mitgeteilt, dass er nicht von ihrer Familie beauftragt worden sei (S. 2 Z. 36 f.). Sie äusserte in der Folge ihren Wunsch, nicht mehr von Rechtsanwalt C.________ vertreten zu werden, worauf die Sistierung des amtlichen Mandats von Rechtsanwalt B.________ aufgehoben wurde.