Die Beschwerdeführerin wurde am 20. Januar 2021 verhaftet und in der Folge in Untersuchungshaft versetzt, da ihr mehrere Einbruchdiebstähle zur Last gelegt werden. Mit Verfügung vom 22. Januar 2021 wurde Rechtsanwalt B.________ als amtlicher Verteidiger der Beschwerdeführerin eingesetzt. 6.2 Rechtsanwalt C.________ meldete sich mit Schreiben vom 21. Januar 2021 (vorab per E-Mail) bei der Staatsanwaltschaft und machte geltend, E.________, die Mitbeschuldigte der Beschwerdeführerin, habe ihn mit ihrer Verteidigung beauftragt. Sie (E.________) habe direkt nach ihrer Festnahme darum gebeten, dass er über ihre Verhaftung informiert würde.