4. Die Befähigung und Berechtigung von RA C.________ in der Schweiz als Anwalt tätig zu sein, sei von Amtes wegen gerichtlich zu überprüfen oder es sei die Staatsanwaltschaft mit dieser Überprüfung zu beauftragen 5. RA C.________ sei, im Falle eines Verstosses gegen das BGFA und/oder des Verstosses gegen die anwaltlichen Standesregeln der Schweiz und des Kantons Bern, von Amtes wegen der Anwaltskammer des Kantons Bern zu melden und es sei eine angemessene Sanktionierung (Disziplinarmassanhmen) von RA C.________ zu beantragen oder direkt zu erwirken.