1. Die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) führt gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) ein Strafverfahren wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs. Mit Verfügung vom 15. Februar 2021 wies die Staatsanwaltschaft die Anträge der Beschwerdeführerin sowohl auf Aus-den-Akten-Weisung von noch zu bestimmenden Aktenstücken (Ziff. 1 der Verfügung) als auch auf Meldung von Rechtsanwalt C.________ und Rechtsanwältin D.________ an die kantonale Anwaltskammer (Ziff. 2 der Verfügung)