und J.________ (noch) von Kollusionsgefahr ausgegangen werden muss. Ihre Aussagen sind – wie viele anderer Personen – nicht aktenkundig. Sollte die Staatsanwaltschaft im Fall eines Haftverlängerungsantrags auch ihre Aussagen als kollusionsgefährdet betrachten, drängten sich nähere und belegte Ausführungen dazu auf.