Der Beschwerdeführer ist kosovarischer Staatsangehöriger. Er lebt seit 1990 in der Schweiz, besitzt die Niederlassungsbewilligung C, bezieht aufgrund eines Unfalls gemäss eigenen Angaben eine SUVA- und IV-Rente und geht einer Arbeit an einem geschützten Arbeitsplatz nach (zu den persönlichen Verhältnissen vgl. Einvernahme Hafteröffnung vom 16. Januar 2021 Z. 40 ff., auch zum Folgenden). Gemeinsam mit seiner Frau und seinen beiden 21- und 24-jährigen Kindern wohnt er in R.________(Ort). In der Schweiz befinden sich ausserdem vier Brüder, zwei Tanten und ein Onkel.