__ eine Schusswaffe in den Mund gesteckt worden sein soll (vgl. etwa: www.bielertagblatt.ch/nachrichten/biel/ermittlungen-zu-toetungsdelikt-vor-20-jah- ren-dauern oder www.lematin.ch/story/il-est-mort-devant-ma-porte-une-balle-dans- le-dos-259059858200). Es ist nicht ausgeschlossen, dass es sich hierbei um die beim Beschwerdeführer sichergestellte Schusswaffe handeln könnte, zumal (mutmasslich) schon dessen Fahrzeug im Rahmen der Tatbegehung verwendet worden ist.