Ungeachtet der zeitlichen Dimension kann die nunmehr gegen den Beschwerdeführer eröffnete Strafuntersuchung nicht als bereits weit fortgeschritten bezeichnet werden. Gemäss Antrag auf Haftanordnung der Staatsanwaltschaft vom 17. Januar 2021 sollen – vereinfacht ausgedrückt – erst jüngere Recherchen der Polizei eine Verbindung zwischen dem in Tatortnähe gesichteten und auf den Beschwerdeführer eingelösten VW T.________, dem tatverdächtigen N.________ (der nachweislich im VW T.________ angehalten worden war und dessen DNA mit dem Tötungsdelikt zum Nachteil von D.________ und der Freiheitsberaubung von K.________ in Verbindung gebracht werden konnte), P.__