So sprechen weiterhin mehrere Indizien dafür, dass der Beschuldigte etwas mit der ihm vorgeworfenen Tat zu tun haben könnte. Zu nennen ist zunächst die Tatsache, dass der VW T.________, welcher in der Nähe des Tatortes in der fraglichen Tatnacht von der Polizei gesichtet wurde, auf den Namen des Beschuldigten eingelöst war. Weiter ist erwiesen, dass in diesem Fahrzeug rund zwei Monate später N.________ und P.________ angehalten wurden. N.________ gilt aufgrund eines DNA-Hits am Tatort als einer der Hauptverdächtigen für den Überfall auf die Familie F.________ und den Mord an D.________. Der Beschuldigte bestritt zunächst betreffend beiden vorgenannten Personen, dass er diese kenne.