Im Gegenteil müsse dieser zwischenzeitlich als abgeschwächt bezeichnet werden. Keine der bisher befragten Personen – auch nicht N.________ – hätten ihn in irgendeiner Weise mit dem Verbrechen vom 24. Juni 1999 in Verbindung gebracht. Das Gleiche gelte auch für den von ihm im fraglichen Zeitraum eingelösten VW T.________. Zwar sei dieses Fahrzeug höchstwahrscheinlich in Tatnähe gesichtet worden, die bisherigen Befragungen hätten jedoch keine Hinweise erbracht, wonach es beim untersuchten Verbrechen zum Einsatz gekommen sei. Und auch betreffend die bei ihm sichergestellte Schusswaffe habe sich keine Verbindung zur fraglichen Tat ergeben.