_ (Einvernahme vom 7. Juli 2000) fuhr P.________ in der erwähnten Zeit regelmässig den auf den Beschwerdeführer eingelösten Personenwagen Opel V.________. Gestützt auf die Aussage von P.________, wonach er das Fahrzeug vom Beschwerdeführer habe brauchen können, wenn er es benötigt habe, wird angenommen, dass sich der Beschwerdeführer und P.________ kennen und mehrmals miteinander zu tun gehabt haben dürften. - Anlässlich der kürzlich erfolgten Hausdurchsuchung wurde beim Beschwerdeführer eine Schusswaffe sichergestellt.