__ gewesen sein. Betreffend den Beschwerdeführer stützen die Polizei und die Staatsanwaltschaft den dringenden Tatverdacht derzeit auf folgende Indizien (Rapport vom 24. November 2020 und Haftantrag vom 17. Januar 2021 resp. Antrag auf Abweisung des Haftentlassungsgesuchs vom 12. Februar 2021): - Feststellung eines VW T.________ in Tatortnähe, wobei das Fahrzeug mit 3-4 Männern besetzt gewesen sei. Am Fahrzeug dürfte das Kontrollschild mit der Nr. «H.________» angebracht gewesen sein (vgl. dazu Ausführungen weiter oben). Zur Tatzeit hatte der Beschwerdeführer einen VW T.________ mit eben diesem Kontrollschild eingelöst.